Kredit für Kleingewerbe


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Als Kleingewerbe gilt eine gewerbliche Tätigkeit, deren Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb entbehrlich macht. Das Kleingewerbe ist als Begriff des Handelsrechts nicht mit dem Kleinunternehmer des Umsatzsteuergesetzes zu verwechseln, insbesondere gilt nicht die starre Umsatzbegrenzung auf 17 500 Euro. In der Praxis sind viele Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte als Kleingewerbe zu werten.

Wo kann ein Kredit für das Kleingewerbe beantragt werden?

Der Kredit für ein Kleingewerbe stellt in jedem Fall ein betrieblich veranlasstes Darlehen dar, für private Zwecke des Unternehmers aufgenommene Kredite können als Kredit für einen Gewerbetreibenden bezeichnet werden. Somit scheiden alle ausschließlich Verbraucherkredite vergebenden Banken bei der Darlehensvergabe für das Kleingewerbe aus.

Am erfolgreichsten lässt sich ein Darlehen für das Kleingewerbe bei der eigenen Hausbank des Unternehmens sowie bei der örtlichen Sparkasse oder Volksbank beantragen. Da diese Institute laut ihren Satzungen zur Förderung der örtlichen Wirtschaft verpflichtet sind, vergeben sie am ehesten Darlehen für ein Kleingewerbe.

In der Gründungsphase eines Kleingewerbes vergibt zusätzlich die KfW günstige Förderdarlehen, deren Rückzahlung zudem erst ein Jahr nach der Kreditvergabe beginnt. Als weitere Fördermöglichkeit kommen für junge Unternehmen Bürgschaften der einzelnen Bundesländer in Betracht, bei deren Vorlage Banken eher zur Kreditvergabe bereit sind.

Ein überzeugendes Konzept vorlegen

Ein erfolgreicher Antrag auf einen Kredit für das Kleingewerbe setzt ein gut durchdachtes und überzeugendes Konzept voraus. Die Bank fragt nicht ausschließlich nach den bisherigen Betriebsergebnissen, sondern interessiert sich vor allem für den wahrscheinlichen wirtschaftlichen Erfolg der mit dem Darlehen zu finanzierenden Maßnahme. Dieser darf durchaus optimistisch kalkuliert werden, zumal der Betriebsinhaber von seinen Plänen überzeugt sein soll.

Die Erwartungen dürfen jedoch nicht unrealistisch hoch angesetzt werden, da unrealistische Gewinnerwartungen von der Bank leicht erkannt werden können. Da nahezu alle betrieblichen Investitionen erst nach einiger Zeit zu erhöhten Einnahmen führen, ist eine tilgungsfreie Anfangsphase bei einem Kredit für ein Kleingewerbe sinnvoll.

Zudem dürfen Unternehmer keine übermäßig hohen Kreditraten vereinbaren. Damit unvorhergesehene Betriebsausgaben finanziert werden können, sind geringe Raten und entsprechend lange Kreditlaufzeiten vorteilhaft. Eine entsprechende Vereinbarung erhöht zudem die Sicherheit des gewünschten Darlehens und damit die Kreditwürdigkeit eines Kleingewerbe-Betriebes.

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